Energieberatung

 

Unser erfahrener Architekt berät Sie nach der neuesten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und stellt Ihnen für Ihr Objekt den Energieausweis aus.

 

 

Was ist ein Energieausweis und welche Arten gibt es?


Die EnergieEinsparVerordnung (EnEV) fordert für Neubauten und Bestandsgebäude die Erstellung eines Energieausweises. Seit dem 01.01.2009 ist nun der Energieausweis (zuvor auch Energiepass genannt) auch für alle Bestandsgebäude zur Pflicht geworden. Dieser Ausweis muss im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung dem Interessenten zugänglich gemacht werden. Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig, somit muss im Falle einer erneuten Vermietung nicht zwingend ein neuer Ausweis erstellt werden.

Es gibt 2 Arten von Ausweisen. Man unterscheidet zwischen einem Ausweis basierend auf dem Verbrauch oder dem Bedarf.

Bei einem Verbrauchsausweis werden lediglich die Energieverbräuche der letzten Jahre berücksichtigt. Hierbei hat das individuelle Nutzerverhalten einen großen Einfluss auf das Ergebnis.
Beim Bedarfsausweis wird unter Berücksichtigung sämtlicher zur Verfügung stehenden Daten und nach eingehender Begehung des Gebäudes ein Energiebedarf unter normierten Bedingungen errechnet. Hierbei wird der Einfluss des individuellen Nutzerverhaltens ausgeschlossen. Anhand diesen Ausweises kann die energetische Qualität eines Gebäudes beurteilt werden. Auch ein Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden ist somit möglich.

 

Wann brauche ich einen Energieausweis?


Wer ein Haus oder eine Wohnung neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchte muss einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis vorlegen.

 

 

 

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